Hausratsteilung
Gegenstände, die in die Ehe mitgebracht werden bleiben bei dem betreffenden Ehegatten, der sie mit in die Ehe gebracht hat. Der in der Ehezeit angeschaffte Hausrat ist vom Gericht auf Antrag zu teilen, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht erzielt werden kann und ein Antrag auf Hausratsteilung gestellt wird.
Die Ehegatten haben entsprechende Listen zusammen mit einem Antrag vorzulegen. Das Gericht muss den Haushalt dann aufteilen.
Der Richter wird dann den entsprechenden Verhältnissen den Parteien entsprechend eine gerechte und tragfähige Lösung für die Aufteilung des Haushalts ermitteln.