Der Kindesunterhalt selbst bestimmt sich dann nach der so genannten “Düsseldorfer Tabelle”. Die Tabelle kann genauso wie die Tabelle zur Abrechnung des Kindergelds (derzeit hälftige Anrechnung – Stand 2013) direkt auf der Webseite von OLG Düsseldorf abgefragt werden.

Es folgt die Tabelle mit Stand vom 01.01.2013 (gültig auch in 2014):

Download Düsseldorfer Tabelle – Stand 01.01.2013